Die EU-Kommission geht erneut gegen den Softwarekonzern Microsoft vor: Die EU-Behörde eröffnete heute in Brüssel zwei neue Missbrauchsverfahren, bei denen hohe Bußgelder drohen. Erst vor vier Monaten hatte das EU-Gericht frühere EU-Sanktionen, darunter ein Bußgeld von knapp 500 Millionen Euro, ohne Einschränkungen bestätigt.
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Update: Ausgehend von zwei Beschwerden will die Kommission ermitteln, ob Microsoft seine dominante Marktposition in zwei Fällen missbraucht und damit gegen EU-Regeln verstoßen hat. Dabei geht es einmal mehr um die Frage der Interoperabilität der Microsoft-Produkte mit denen der Konkurrenz. Im zweiten Verfahren untersucht die Kommission die Einbindung des MS Internet Explorer in das Betriebssystem Windows.
Es hänge eben stets davon ab, welchen Maßstab man anlege, um eine Anforderung etwa als ausreichend zu bewerten, sagt der Grundschulforscher Brügelmann. Dieser Maßstab aber sei nicht klar definiert. Nach den Regeln der Statistik sei es überdies eigentlich nicht zulässig, aus Noten, die nur Rangfolgen angäben, Mittelwerte zu errechnen. Und doch werden etwa in Bayern und Baden-Württemberg in den Übertrittszeugnissen Gesamtnoten gemittelt, bis aufs Hundertstel genau.
S. Chitpin. Open Review of Educational Research, 3 (1):
190--203(January 2016)Publisher: Routledge\_eprint: https://doi.org/10.1080/23265507.2016.1217742.