Wer eine alte Lebensversicherung kündigt, muss auch künftig immense Abschläge in Kauf nehmen. Der Bundesgerichtshof hat Klagen von Verbrauchern abgewiesen, die sich mehr Geld erhofft hatten. Dabei bezogen sie sich auf eine Gesetz aus dem Jahr 2008.
Wegen ihrer Kritik am Hartz-IV-System wurde die Arbeitsvermittlerin Inge Hannemann vom Dienst freigestellt. Auch ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Hamburg brachte vorerst keine Lösung.